Die Sociedad de Responsabilidad Limitada (kurz SL, SRL oder SL) ist das spanische Gegenstück zur deutschen GmbH und wird deshalb oft als spanische GmbH (SL) bezeichnet.


Die SL Gründung in Spanien ist seit kurzem eine gute Alternative für deutsche Unternehmer, die die Kosten und den Kapitaleinsatz einer deutschen GmbH scheuen. 

Denn das spanische "GmbH" Gesetz (
Ley de sociedades de responsabilidad limitada) bestimmt das gesetzliche Mintestkapital in Art. 4 legiglich auf 3005,06 Euro. Deutschland liegt im europäischen Vergleich mit 25.000,- Euro gleich nach Österreich mit 35.000,- Euro an der Spitze.


Der Einsatz spanischen GmbH (SL) in Deutschland erfolgt einfach über eine Zweigniederlassung am Ort der Geschäftstätigkeit oder die Gründung einer SL & co KG.

Nach dem Urteil des EuGH ("Überseering") müssen nun auch die deutschen Gerichte im Eu Ausland gegründete und in Deutschland tätige Gesellschaften anerkennen.  Inzwischen hat auch der BGH seine Rechtsprechung geändert und damit endlich Rechtssicherheit geschaffen. Der EuGH bestätigte kürzlich nochmals seine Rechtsprechung. Mit dem Urteil "Inspire Art" (Rechtssache C-167/01) vom 30.09.2003 wies er nochmals auf die Rechtsfähigkeit einer innerhalb der EU gegründeten Gesellschaft hin.

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Spanien Informationen

Hinweis: Soweit im Folgenden die Abkürzung GmbH im Zusammenhang mit der spanischen SL verwendet wird, so ist dies nur ein Hinweis darauf, daß es sich bei der S.L. um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung handelt. Es wird hier keine deutsche GmbH angeboten. Die gesetzlichen Regelungen über die spanische GmbH (SL) sind niedergelegt im "Ley 2/1995, de 23 de marzo, de Sociedades de Responsabilidad Limitada".